Einerseits die Coastline Villa Holding B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet in Blaricum, mit Sitz in Torenlaan 9, 1261GA, Blaricum, Niederlande und Steuernummer NL808080.89.857.857.B.01,
nachfolgend i-Rent.net genannt.
Und auf der anderen Seite der Kunde, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine andere Rechtperson oder natürliche Person, die aufgrund dieser Geschenke eine Geschäftstätigkeit begründet. Der Kunde kennt, versteht und stimmt dem Inhalt dieser Vereinbarung freiwillig zu, nachdem er über die Leistungsmerkmale informiert wurde. Der Kunde ist in jedem Fall Nutzniesser der von i-Rent.net erbrachten Leistung gemäß den von i-Rent.net festgelegten Bedingungen. Nachfolgend Der Kunde.
Beide Parteien sind voll geschäftsfähig, um dieses Abkommen zu formalisieren, und erkennen diese Fähigkeit gegenseitig an.
Sie vereinbaren
I. Dass i-Rent.net ein Unternehmen ist, das sich mit der Bereitstellung von Internet-Diensten über die Webseite unter der URL www.i-rent.net beschäftigt, die dem erstgenannten Unternehmen vollständig gehört. Die von i-Rent.net angebotenen Dienstleistungen umfassen unter anderem die Gestaltung, Programmierung und das Hosting von Websites sowie deren grafisches Erscheinungsbild.
II. Dass der Kunde an den von i-Rent.net angebotenen Dienstleistungen der WEBSITE ENTWICKLUNG UND ERSTELLUNG interessiert ist.
III. Dass, basierend auf der Tatsache, dass der Kunde der Ansicht ist, dass i-Rent.net über die Kapazität verfügt, die notwendig ist, um die vom Kunden geforderten Dienstleistungen zu erbringen, als die Mittel, die zu diesem Zweck benötigt werden, haben beide Parteien vereinbart, diesen Vertrag gemäß den folgenden Bestimmungen zu formalisieren
Bestimmungen
ERSTENS - ZWECK
Zweck dieses Vertrages ist es, die professionellen Dienstleistungen zu regeln, die i-Rent.net für den Kunden erbringt.
i-Rent.net verpflichtet sich, dem Kunden sein gesamtes Fachwissen und seine Fachkompetenz zur Verfügung zu stellen und seine Arbeit an die Anforderungen des Webprojektes anzupassen.
ZWEITENS - LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2.1 Die technischen Merkmale der von i-Rent.net erbrachten und durch diesen Vertrag geregelten Dienstleistungen sind auf der Webseite www.i-rent.net und/oder im Angebot klar angegeben.
2.2 Die hier dargelegten Bedingungen und Konditionen gelten für die Website-Erstellungsdienste und Preise, die bei der Anmietung im Web aufgeführt werden, wie sie im endgültigen Angebot von i-Rent.net an den Kunden angegeben sind.
2.3 Sofern von i-Rent.net nicht anders vorgesehen, wird die Website für eine hochwertige Darstellung auf einem 1024 x 768 Pixel großen Bildschirm und über den Internet Explorer Version 6 oder aktualisierte Versionen entwickelt. Die Website kann jedoch angesehen werden und der Inhalt der Website kann leicht mit anderen Browsern (wie Netscape, Mozilla Firefox, Opera oder Thunderbird) abgerufen werden, wobei es jedoch zu leichten Verzerrungen im Layout der allgemeinen Webseite, der Bildlaufleiste, der Ausrichtung von Absätzen und/oder der Position von Bildern, geringfügigen Abweichungen in den Farbtönen usw. kommen kann. In jedem Fall dürfen diese geringfügigen Verzerrungen die Funktionalität der Website nicht beeinträchtigen.
DRITTENS - GÜLTIGKEIT
3.1 Der von i-Rent.net gelieferte Webseitenentwicklungsdienst, der Gegenstand dieses Vertrages ist, tritt in Kraft, sobald der Kunde 30% des Leistungspreises beglichen hat und alle für die Entwicklung und Fertigstellung desselben erforderlichen Materialien gemäss Bestimmung 7 dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat. Der Beginn der Entwicklung des gemieteten Dienstes hängt von der gewählten Zahlungsart und der Zeit ab, die i-Rent.net benötigt, um die Zahlung nachzuweisen, wobei eine geschätzte durchschnittliche Laufzeit von maximal 72 Stunden vorgesehen ist. Danach stellt der Kunde i-Rent.net das gesamte Bild- und Informationsmaterial zur Verfügung, das für eine adäquate Entwicklung und Vervollständigung der Dienstleistung erforderlich ist.
3.2 Die maximale Frist für die Fertigstellung der Website-Entwicklung beträgt 45 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem i-Rent.net alle notwendigen Materialien zur Entwicklung der gemieteten Dienstleistung erhält, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
3.3 Hat der Kunde auch den Website-Hosting-Service gemietet, so beträgt die Mietzeit für diesen Service ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr.
VIERTENS - VERPFLICHTUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN VON i-Rent.net
4.1 i-Rent.net verpflichtet sich, die Dienstleistung an den Kunden zu liefern - der Zweck dieser Vereinbarung - und sich nach besten Kräften um eine effiziente Ausführung dieser Arbeiten zu bemühen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die Begründung dieser baulichen Entscheidungen zu verlangen, die i-Rent.net innerhalb einer Frist von höchstens einer Woche schriftlich vorlegt.
4.2 i-Rent.net versendet alle Mitteilungen an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Aus diesem Grund übernimmt i-Rent.net keinerlei Verantwortung für die Folgen, die sich aus Fehlern beim Betrieb derartiger elektronischer Post ergeben.
4.3 i-Rent.net verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Informationen sowie die im Rahmen seiner Tätigkeit übermittelten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Bestimmung gilt im Hinblick auf die eindeutigen Schäden, die der Kunde durch die Offenlegung seiner Internet-Zugangspläne und -Perspektiven erleiden könnte. Unter diesem Gesichtspunkt gibt es keinen praktischen Unterschied zwischen der Gestaltung von Websites und der Gestaltung einer Werbekampagne über herkömmliche Medien. Die ethischen Verpflichtungen, die damit verbunden sind, sind genau dieselben.
4.4 Generell wird i-Rent.net den Kunden über die anvertrauten Arbeiten beraten und warnen. Der Mieter kann wenig oder gar keine Vorkenntnisse über die technischen und strategischen Aspekte des Internets haben. Deshalb wird i-Rent.net als Experte auf diesem Gebiet sein Know-how und seine Expertise einbringen, um den Kunden zu begleiten.
4.5 Sofern nichts anderes vorgesehen ist, verpflichtet sich i-Rent.net, alles zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass der Dienst im Allgemeinen 24 Stunden am Tag das ganze Jahr über verfügbar ist, es sei denn, dass bestimmte Eingriffe eine Unterbrechung des Dienstes erfordern. Der Kunde weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm bekannt ist, dass der Dienst unfreiwillig unterbrochen werden kann, was zu einer Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Wartung, Reparatur, Sicherheit, Service oder Funktionserhöhung oder -verbesserung und jeder anderen Aktivität führt, die sich auf die Verbesserung oder Erhaltung des Dienstes auswirkt. Ungeachtet dessen behält sich i-Rent.net das Recht vor, den Dienst in den folgenden Fällen zu unterbrechen:
I. Wenn dies von einem Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde bestimmt wird.
II. Nach Erhalt einer begründeten Reklamation, die darauf hinweist, dass die Website unbefugtes Material enthält.
III. Bei Auftreten von zureichenden Gründen um zu glauben, dass die gehostete Website unbefugtes Material oder Material enthält, das die Rechte Dritter verletzt.
i-Rent.net wird sich in jedem Fall und so weit wie möglich bemühen, den Kunden über die Zeiträume zu informieren, in denen solche Unterbrechungen stattfinden. Solche Suspensionen und/oder Unterbrechungen begründen keinerlei Entschädigungsansprüche zugunsten des Kunden.
4.6 i-Rent.net haftet in keinem Fall für Schäden, die durch einen externen Angriff auf die Website verursacht werden. I-Rent.net verpflichtet sich, die Webseiten innerhalb der maximalen Sicherheitsgrenzen in angemessener Weise zu unterhalten. Dennoch muss man sich darüber im Klaren sein, dass kein System vollkommen sicher ist.
FÜNFTENS - VERBINDLICHKEITEN UND VERBINDLICHKEITEN DES KUNDEN
5.1 Jede Nutzung der Dienst, die nicht in gutem Glauben ist, ist verboten.
5.2 Ebenfalls verboten ist folgendes:
I. Die Durchführung von Projekten, die gegen die niederländischen Gesetze verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
II. Die Veröffentlichung oder Verbreitung von Inhalten, die nach Ansicht von i-Rent.net gewalttätig, obszön, obszön, unanständig, illegal, diskriminierend, fremdenfeindlich oder verleumderisch sein können. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, sind die folgenden Inhalte nicht erlaubt:
a) Material, das unrechtmäßig autorisierte Urheberrechte oder andere geistige oder gewerbliche Schutzrechte verletzt;
b) offensives Material gegen die Gemeinschaft und die öffentliche Moral;
c) Material zur Unterstützung von Terrorismus, Rassismus oder anderen illegalen Verhaltensweisen;
d) pornografisches Material, insbesondere solche, die Minderjährige betreffen;
e) bedrohliches oder verleumderisches Material;
i-Rent.net ist berechtigt, den Dienst zu unterbrechen, bis der Kunde diese Daten oder Inhalte zurückzieht.
III. Cracks, Programm-Seriennummern oder sonstige Inhalte, die gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
IV. Die Erhebung und/oder Nutzung personenbezogener Daten von anderen Nutzern unter Verstoß gegen das spanische Grundgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, eine E-Mail-Adresse anzugeben und diese funktionsfähig zu halten, um die von i-Rent.net gesendeten Benachrichtigungen zu erhalten.
5.4 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des gemieteten Dienstes und der darin gespeicherten Inhalte. Er verpflichtet sich ferner, die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den Informationen und Inhalten zu beachten, die er in seine Website aufnehmen möchte, und i-Rent.net von jeglichen daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Informationseigentum: Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer der auf der gehosteten Website enthaltenen Informationen ist oder dass er in jedem Fall über Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum und die Berechtigung verfügt, solche Informationen über das Internet und Hostdaten, die an den Server übertragen werden können, offenzulegen, ohne die Rechte Dritter zu verletzen.
5.5 Der Kunde hat i-Rent.net von allen Aufwendungen freizustellen, die i-Rent.net aufgrund von Umständen entstehen, die der Kunde zu vertreten hat, einschließlich der Gebühren und Kosten der von i-Rent.net beauftragten Rechtsanwälte, auch im Falle einer nicht rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte Bild- und Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, das i-Rent.net zur Vorbereitung und Beauftragung der gemieteten Dienstleistung benötigt. Ebenso soll es die Arbeit von i-Rent.net so weit wie möglich erleichtern, um das gewünschte Endprodukt zu erhalten.
5.7 Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis fristgerecht zu zahlen. Sollte der Kunde die entsprechenden Beträge nicht oder nicht fristgerecht bezahlen, wird i-Rent.net die Entwicklung der Website bis zur ordnungsgemässen Bezahlung unterbrechen.
SECHSTENS - PREIS DER DIENSTLEISTUNGEN
6.1 Der Preis für die von i-Rent.net erbrachten Dienstleistungen ist im Angebot angegeben, falls vorhanden. Die Angebote sind für maximal 3 Monate gültig. Die jeweils gültigen Preise sind auf der i-rent.net Website aufgeführt.
6.2 Jede Änderung, die der Kunde an den gemieteten Leistungen vornimmt, verändert den Preis des gemieteten Produkts nach oben, jedoch niemals nach unten. Der Mindestpreis für die gemieteten Leistungen ist der auf der i-rent.net-Website angegebene Preis.
6.3 Weichen die vereinbarten Preise von den auf der i-rent.net-Website angegebenen Preisen ab, so ist eine schriftliche Preisvereinbarung zu treffen, die von beiden Parteien akzeptiert wird.
6.4 i-rent.net hat das Recht, die Preise einseitig und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden zu ändern und/oder zu erhöhen.
SIEBTENS - ZAHLUNGSWEISE
7.1 Eine Anzahlung von 30% ist an i-Rent.net zu leisten, bevor i-Rent.net mit der Entwicklung des Projektes beginnt. Die ausstehenden 70% werden mit der Übergabe des Webprojektes und spätestens 45 Tage nach Projektbeginn honoriert.
7.2 Zahlungen erfolgen ausschliesslich per Überweisung. Überweisungen erfolgen auf das Bankkonto: IBAN: IBAN: NL65 RABO 0331120607 BIC: RABONL2U die mit der Rabobank gehalten wird. Sobald der Kunde eine Zahlung geleistet hat, sendet er eine Kopie des Überweisungsbelegs. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
ACHTENS - ÄNDERUNGEN
8.1 i-Rent.net behält sich das Recht vor, die Eigenschaften der gelieferten Leistung zu ändern und wird sich bemühen, zugunsten dieser zu handeln. Gegebenenfalls wird i-Rent.net den Kunden über die vorgenommenen Änderungen so schnell wie möglich informieren. Der Kunde hat eine Frist von 15 Tagen, um seine Ablehnung mitzuteilen und den Vertrag zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass eine Antwort des Auftraggebers eingegangen ist, gilt der Auftraggeber als mit den neuen Bedingungen einverstanden.
NEUNTENS - EIGENTUM
9.1 Bei Webseiten, die Bedienfelder, programmierte Anwendungen, Dienstprogramme und generell jede Art von Programmierung enthalten, ist i-Rent.net Eigentümer des Quellcodes und der Kunde nicht berechtigt, diesen zu nutzen. Unter keinen Umständen hat der Kunde Zugriff auf den Quellcode, weder per FTP noch auf andere Weise.
9.2 i-Rent.net ergreift alle erforderlichen Präventivmassnahmen, um zu verhindern, dass der Kunde auf den Quellcode von kundenspezifisch programmierten Anwendungen zugreifen kann. Ungeachtet dessen ist i-Rent.net berechtigt, einen Rechtsanspruch geltend zu machen, wenn i-Rent.net der Ansicht ist, dass die Urheberschaft und die geistigen Eigentumsrechte an seinem Quellcode durch den Kunden oder einen Dritten verletzt werden.
9.3 Enthält eine Website keine Control Panels oder verwendet sie keine kundenspezifischen Anwendungen oder Programmierungen, so hat der Kunde die IT-Dateien, aus denen sich seine Website zusammensetzt (HTML- und Bilddateien), anzufordern. Sofern es sich um Bedienpulte handelt, kann der Auftraggeber alle Dateien anfordern, mit Ausnahme derjenigen, die das Bedienpult umfassen.
9.4 Es ist dem Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten nicht gestattet, die vom System gelieferten Programmiercodes, die HTML-Codes oder die XML-Codes zu verändern, zu ergänzen, zu überschreiben, zu verschieben, zu löschen, umzuleiten oder anderweitig zu manipulieren. Nur i-Rent.net hat die Rechte an und den Zugang zu den vorgenannten Quellcodes.
9.5 I-Rent.net stellt dem Kunden eine Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung, um die Website in begrenztem Umfang bearbeiten zu können, nämlich: Fotomaterial, Texte, Linkaufbau, einen Seiteneditor zur Erstellung von Infoseiten und Urls, einen Metadaten-Editor und einen CSS-Editor zur Verwaltung des Erscheinungsbildes der Website.
9.6 Soweit nicht anders vereinbart, enthalten alle von i-Rent.net durchgeführten Web-Entwicklungen das Firmenlogo des Erstgenannten, zumindest auf der Homepage der Website. Dieses Logo soll diskret erscheinen und ist der Kontaktlink zu den Webmastern selbst im Falle von Vorkommnissen oder Vorschlägen der Besucher. In keinem Fall darf das Firmenlogo von i-Rent.net verändert, gelöscht oder ersetzt werden.
ZEHNTENS - WARTUNG
10.1 Sofern nicht ausdrücklich von i-Rent.net angegeben, steht auf der vom Kunden entwickelten Website ein Wartungsservice zur Verfügung, wie im Angebot angegeben.
10.2 Das Ziel dieses Wartungsdienstes ist es, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, regelmäßig aktualisierte Inhalte und Informationen auf seiner Website zu veröffentlichen. Monatliche Aktualisierungsfristen und -termine werden entsprechend der vom Kunden gewählten Wartungsoption vereinbart.
10.3 Änderungen werden so schnell wie möglich entsprechend der Arbeitsbelastung von i-Rent.net vorgenommen. In jedem Fall werden Änderungen ohne besondere Anforderungen innerhalb einer Frist von maximal 14 Arbeitstagen durchgeführt.
ELFTENS - RÜCKERSTATTUNG
11.1 Der Kunde kann nach der Vermietung des Produkts kein Erstattungsrecht geltend machen, es sei denn, das Endprodukt entspricht nicht genau den Spezifikationen, die in dem per E-Mail von i-Rent.net per E-Mail an den Kunden übermittelten Angebot enthalten sind.
ZWÖLFTENS - VERTRAGSBEENDIGUNG VERURSACHT
12.1 Nur ein Verstoss ist schon ausreichend, ganz oder teilweise und wiederholt von einer Partei gegen einige oder alle Verpflichtungen oder Verpflichtungen, die aufgrund dieser Vereinbarung eingegangen werden, um die andere Partei zur einseitigen Kündigung zu berechtigen. Die Gründe für die vorzeitige Beendigung dieser Vereinbarung sind insbesondere die folgenden:
I. Konkurs oder Kuratorschaft durch eine der beiden Parteien.
II. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt.
DREIZEHNTENS - BENACHRICHTIGUNGEN
13.1 i-Rent.net sendet Benachrichtigungen an den Kunden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
13.2 Der Kunde hat Mitteilungen an i-Rent.net schriftlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: info@i-rent.net. Der Kunde hat seinen Benutzernamen oder seine E-Mail-Adresse für die Anmeldung anzugeben.
VIERZEHNTENS - ALLGEMEINE ASPEKTE
14.1 Diese Vereinbarung enthält die Gesamtvereinbarung zwischen den Parteien über denselben Zweck und tritt an die Stelle aller anderen früheren Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, die von den Parteien formalisiert wurden.
14.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den hierin vorgesehenen Bedingungen und denjenigen, die in einer anderen, von beiden Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung enthalten sind, haben die hierin enthaltenen Bestimmungen Vorrang.
14.3 Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist rechtshängig und stellt keine Partei als Vertreter der anderen Partei dar. Keine der Parteien ist haftbar für Erklärungen, Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei, die gegen die oben genannten Bestimmungen verstoßen.
14.4 Die Enthaltung einer der Parteien, ihre Rechte gemäss diesem Vertrag geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte in der Zukunft.
14.5 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen bleiben in Kraft und sind für beide Parteien nach ihrer Beendigung oder ihrem Ablauf verbindlich, unabhängig davon, ob sie implizit oder explizit vorgesehen sind.
FÜNFZEHNTENS - BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE UND HAFTUNG
15.1 i-Rent.net oder seine Manager und Führungskräfte, Administratoren, Aktionäre, Agenten oder Mitarbeiter haften unter keinen Umständen für die Nutzung der von i-Rent.net erbrachten Dienstleistung durch den Kunden, weder für direkte noch für indirekte Ursachen.
15.2 Die Parteien erkennen an, dass die Durchsetzung dieser Vereinbarung keine Agentur, Delegation, Garantie oder andere Vereinbarungen als die hierin ausdrücklich genannten beinhaltet. Danach werden alle Bedingungen, Bedingungen, Garantien oder andere Aspekte, die sich aus Covenants oder allgemeinen Vorschriften ergeben, im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich ausgeschlossen.
SECHZEHNTENS - NICHTIGKEIT
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig, es sei denn, die Parteien vereinbaren einvernehmlich, diese Vereinbarung zu kündigen.
SIEBZEHNTENS - ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE
17.1 Für Aspekte, die über den Geltungsbereich dieses Vertrages hinausgehen, sowie für die Konstruktion und Beilegung von Konflikten zwischen den Parteien, die sich daraus ergeben, gilt niederländisches Recht.
17.2 Treten Konflikte zwischen den Parteien hinsichtlich des Aufbaus und der Durchsetzung dieses Abkommens auf, und kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung, so wird diese auf Antrag der anderen Partei nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei durch ein Schiedsverfahren bei der Amtlichen Handelskammer der Niederlande gelöst.
Jede Partei hat ihre eigenen Schiedsgerichtskosten zu tragen. Dennoch sind die Entschädigung und die Kosten der Schiedsrichter nach Maßgabe der Schiedsentscheidung zu tragen.
17.3 Alle vorstehenden Ausführungen sind ohne Beeinträchtigung der Tatsache zu verstehen, dass die Parteien sich einem gerichtlichen Verfahren unterziehen können. In diesem Fall sind die Klagen bei den Gerichten der Niederlande einzureichen. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihre eigenen Gerichtsbarkeiten, wenn das Verfahrensgesetz dies zulässt und die Gerichtsbarkeit anders ist.
17.4 Wenn möglich in angemessener Weise, bleibt diese Vereinbarung während der Entwicklung eines Konfliktes und/oder eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens gültig.
In Blaricum 29/01/2019.